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Allgemeine soziale Leistungen (4.50)
Der Bereich Allgemeine soziale Leistungen ist für die Aufgaben der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und weitere soziale Angelegenheiten zuständig. Hierzu gehören beispielsweise auch Aufgaben wie die Ausbildungsförderung (BAFöG), die Hilfe zur Pflege, das Wohngeld oder die Asylbewerberleistungen.
Bereichsleitung: Frau Schauteet
Kontakt:
E-Mail: grundsicherung@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-387
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Allgemeine soziale Leistungen
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Böntalstraße 32 in Holzminden
Unsere Aufgaben:
Bildung und Teilhabe
Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.
Kontakt:
E-Mail: but@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-387
Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 14.00 - 15.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Blindengeld und Blindenhilfe
Mit der Blindenhilfe oder dem Landesblindengeld unterstützt das Land Niedersachsen zivilblinde Personen. Die Leistung wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt.
Kontakt:
E-Mail: grundsicherung@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-387
Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 14.00 - 15.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung
Die Grundsicherung ist eine besondere Sozialhilfeleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Es handelt sich hierbei auch um Sozialhilfe.
Kontakt:
E-Mail: grundsicherung@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-387
Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 14.00 - 15.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Asylbewerberleistung
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Ausländer, die einen Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte gestellt haben, Unterstützung.
Es gibt Hilfen für
- Unterkunft
- Ernährung
- Kleidung
- Krankenhilfe
Kontakt:
E-Mail: asylbewerberleistungen@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-197 oder -410 oder -423
Servicezeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 09.00 - 11.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen außerhalb dieser Zeit sind nach vorheriger telefonischen Terminvereinbarung möglich.
Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder Belastung (bei selbst nutzenden Eigentümern) für Haushalte mit geringen Einkommen. Das Wohngeld leistet hier einen wirksamen Beitrag zur Verringerung der Wohnkostenbelastung.
Anspruch und Höhe des Wohngeldes hängen ab von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Kontakt:
E-Mail: wohngeld@holzminden.de
Für Einwohner von den Samtgemeinden Bevern, Bodenwerder-Polle, Boffzen, Eschershausen-Stadtoldendorf und dem Flecken Delligsen:
Buchstabe A – G
Telefon: 05531 / 959-257
Telefax: 05531 / 959-5257
Buchstabe H – L
Telefon: 05531 / 959-259
Telefax: 05531 / 959-5259
Buchstabe M – R
Telefon: 05531 / 959-256
Telefax: 05531 / 959-5256
Buchstabe S – Z
Telefon: 05531 / 959-260
Telefax: 05531 / 959-5260
Für Einwohner der Stadt Holzminden
Telefon: 05531 / 959-258
Telefax: 05531 / 959-528
Kriegsopferfürsorge
Die Kriegsopferfürsorge ist Teil des sozialen Entschädigungsrechts. Sie wird im Hinblick auf die größte Gruppe der Leistungsberechtigten so genannt, umfasst aber alle Fürsorgeleistungen im sozialen Entschädigungsrecht. Eine Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist die Anerkennung eines Versorgungsanspruchs durch den Träger der Kriegsopferversorgung, das ist in Niedersachsen das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.
Kontakt:
E-Mail: hilfe-zur-pflege@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-384
Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Hilfe in anderen Lebenslagen
Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt (allgemeine Sozialhilfe) und der Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung können als Hilfe in besonderen Lebenslagen auch Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.
Kontakt:
E-Mail: grundsicherung@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-387
Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 14.00 - 15.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bestattungskosten
Wenn den Menschen, die verpflichtet sind, Bestattungskosten zu tragen, nicht zugemutet werden kann, die erforderlichen Kosten zu tragen, können sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.
Kontakt:
E-Mail: grundsicherung@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-387
Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 14.00 - 15.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Hilfe zur Pflege
Die Hilfe zur Pflege ist eine Leistung der deutschen Sozialhilfe, die dann greift, wenn eine pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen nicht in der Lage sind, die Kosten für die notwendige Pflege selbst zu tragen.
E-Mail: hilfe-zur-pflege@landkreis-holzminden.de
Buchstabe A – Do
Telefon: 05531 / 707-848
Buchstabe Dr – Ha
Telefon: 05531 / 707-364
Buchstabe He – L
Telefon: 05531 / 707-384
Buchstabe M – Sch
Telefon: 05531 / 707-383
Buchstabe Se – Z
Telefon: 05531 / 707-735
Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 09.00 - 12.30 Uhr
Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Ausbildungsförderung – BAföG für Schüler
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz – kurz BAföG – ermöglicht Schülern, genau die Ausbildung an einer beruflichen oder weiterführenden Schule in Deutschland zu ergreifen, die ihren Neigungen entspricht – auch wenn die Eltern sie nicht finanziell unterstützen können. Für den Bereich der schulischen Ausbildungen ist der Landkreis Holzminden für den Personenkreis zuständig, in dessen Bezirk die Eltern oder ein Elternteil des Auszubildenden den ständigen Wohnsitz hat bzw. haben.
Kontakt:
E-Mail: bafoeg@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-387
Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 14.00 - 15.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Organisationseinheiten
| 4.50 Allgemeine soziale Leistungen | |
| Bürgermeister-Schrader-Straße 24 37603 Holzminden E-Mail: grundsicherung@landkreis-holzminden.de | |